Vereinsbeiträge
Jährliche Vereinsbeiträge für Stammmitglieder:
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Die Beiträge werden vierteljährlich eingezogen.
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Die Teilnahme an den Reitstunden kann jeweils zum 30. Juni bzw. zum 31. Dezember des Jahres gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Mitgliedschaft im Reiterverein und die Nutzung der Vereinsanlage gelten immer für ein ganzes Jahr und können zum 31. Dezember gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sonderregelung:
Für die Wintermonate kann die Vereinsanlage vom 01. Oktober bis zum 31. März zu folgenden Tarifen genutzt werden:
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Sonderbeiträge für Mitglieder, die jedoch keine Stammmitglieder sind:
Die Beiträge für die Mitglieder, die noch Stammmitglied in einem anderen Reiterverein sind, weichen bei den Beiträgen für die Reitstunden ab. Die Mitgliedsbeiträge und die Kosten für die Anlagennutzung bleiben gleich.
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